Das Pflegelexikon

Fachbegriffe kurz und verständlich erklärt

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Qualitätsprüfung

Im Juli 2008 trat das Pflegeweiterentwicklungsgesetz in Kraft. Dieses Gesetz verlangt, dass die Pflegeeinrichtungen die Qualität ihrer Leistungsangebote veröffentlichen. Im Januar 2009 wurde auch für ambulante Pflegedienste eine vergleichbare Regelung gefordert.

 

Die Qualität der Leistungen dieser Pflegeeinrichtungen soll in einem bestimmten System dokumentiert werden und so für mehr Transparenz sorgen.


Im Rahmen dieser Qualitätsprüfungen werden die einzelnen Einrichtungen benotet. Bei der Benotung wird auf andere Prüfungen, wie auf die MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung)-Qualitätsprüfung zurückgegriffen. Auftraggeber der anstehenden Prüfungen sind die Pflegekassen. Bis Ende 2010 müssen alle ambulanten und stationären Pflegedienste diese Qualitätsprüfung durchlaufen haben, danach folgen Prüfungen in regelmäßigen Abständen. Die Prüfungen erfolgen zum Teil ohne vorherige Ankündigung.


Angehörige und Pflegebedürftige haben durch diese Transparenz die Möglichkeit sich ein genaueres Bild von den Leistungen und Standards der unterschiedlichen Einrichtungen zu machen.

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