2008 wurde im Pflegeweiterentwicklungsgesetzt (PfWG) die Pflegezeit eingeführt. Hier wird geregelt in welchem Maße sich Arbeitnehmer um pflegebedürftige Angehörige kümmern können.
Bei einer akut auftretenden Pflegesituation eines nahen Verwandten haben Arbeitnehmer das Recht, für die Dauer von bis zu 10 Tagen der Arbeit fern zu bleiben, um diesen Verwandten zu pflegen.
In Betrieben von über 15 Beschäftigten beträgt die Höchstpflegezeit sechs Monate. Eine Lohnfortzahlung in dieser Zeit ist bisher noch nicht gesetzlich geregelt. In dieser Zeit ist der Arbeitnehmer unkündbar. |