Pflegestufe
Die Pflegestufe wird durch die Pflegekasse bzw. den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) oder den Sozialmedizinischen Dienst festgelegt. Voraussetzung ist die Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Pflegestufen gelten für ambulante- und stationäre Pflege:
Pflegestufe 1 (erhebliche Pflegebedürftigkeit)
Pflegebedürftige der Pflegestufe I sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der Hilfsbedarf liegt bei wenigstens 90 Minuten pro Tag. Dabei müssen mindestens 45 Minuten auf die Grundpflege entfallen.
Pflegestufe 2 (schwere Pflegebedürftigkeit)
Pflegebedürftige der Pflegestufe II sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der Hilfsbedarf liegt hier bei wenigstens 180 Minuten pro Tag bei einem Grundpflegebedarf von mindestens 120 Minuten.
Pflegestufe 3 (schwerste Pflegebedürftigkeit)
Pflegebedürftige der Pflegestufe III sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr, auch nachts, der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Voraussetzung für Pflegestufe III ist ein Hilfsbedarf von mindestens 300 Minuten (5 Stunden) pro Tag mit einem Grundpflegeanteil von wenigstens 240 Minuten.
Häusliche Pflege - Höhe der Leistungen
Die Betroffenen können zwischen sogenannten Pflegesachleistungen (Leistungen durch professionelle Pflegekräfte) und Pflegegeld (Angehörige pflegen selber) wählen. Eine Kombination ist auch möglich.
2010 Pflegesachleistungen Pflegegeld
Pflegestufe 1 € 440,00 € 225,00
Pflegestufe 2 € 1.040,00 € 430,00
Pflegestufe 3 € 1.510,00 € 685,00
Pflegestufe 3 Härtefall* € 1.918,00
2012 Pflegesachleistungen Pflegegeld
Pflegestufe 1 € 450,00 € 235,00
Pflegestufe 2 € 1.100,00 € 440,00
Pflegestufe 3 € 1.550,00 € 700,00
Pflegestufe 3 Härtefall* € 1.918,00
Pflege im Heim - Höhe der Leistungen
Für Betroffene bezahlt die Pflegeversicherung die Aufwendungen für Grundpflege, Behandlungspflege (bis auf wenige Ausnahmen) und soziale Betreuung. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung sowie für Investitionen muss der Pflegebedürftige selbst bezahlten. Siehe hierzu auch: Eigenanteil.
2010 Aufwendungen
Pflegestufe 1 € 1.023,00
Pflegestufe 2 € 1.279,00
Pflegestufe 3 € 1.510,00
Pflegestufe 3 Härtefall* € 1.825,00
2012 Aufwendungen
Pflegestufe 1 € 1.023,00
Pflegestufe 2 € 1.279,00
Pflegestufe 3 € 1.550,00
Pflegestufe 3 Härtefall* € 1.918,00
*Härtefall:
Wenn das übliche Maß der Pflegestufe III weit überschritten wird und ein außergewöhnlich hoher Pflegeaufwand erforderlich ist (z.B der Betroffene muss auch mehrfach in der Nacht gepflegt werden). |