Mit der Pflegereform 2008 wurde die Einrichtung von Pflegestützpunkten beschlossen. Die wesentlichen Aufgaben von Pflegestützpunkten bestehen in der Beratung, Vermittlung und Koordinierung von Hilfen für Pflegebedürftige und deren Angehörigen.
Unter Berücksichtigung der individuellen Wohn- und Lebenssituation sollen Pflegestützpunkte dem Betroffenen helfen sich zu orientieren, die richtige Form der Unterstützung zu finden und gegebenenfalls die notwendigen Anträge zu stellen. Auf Wunsch des Einzelnen soll das gesamte Leistungsgeschehen für Pflegebedürftige hier koordiniert werden.
Die Entscheidung ob und wie viele Pflegestützpunkte in einem Bundesland errichtet werden verbleibt jeweils bei der obersten Landesbehörde. Rheinland-Pfalz ist das erste Bundesland, das flächendeckend ab dem 1. Januar 2009 Pflegestützpunkte eingerichtet hat. |