Pflegegeld ist eine Sozialleistung für pflegebedürftige Menschen. Vor dem Hintergrund, dass der Betroffene selbst entscheiden soll wie bzw. von wem er gepflegt werden will, hat auch nur er Anspruch auf dieses Geld, nicht etwa die Pflegekraft (auch nicht wenn es Angehörige sind).
Das Pflegegeld wird je nach Schwere der Pflegebedürftigkeit eingestuft, das heißt, dass besonders schwere Pflegefälle mehr Pflegegeld bekommen als weniger schwere Pflegefälle. Diese Unterteilung ist kombiniert mit den tatsächlich benötigten Pflegestunden pro Woche.
Der Bezug von Pflegegeld kann auch mit der Inanspruchnahme von Sachleistungen kombiniert werden. Das Pflegegeld verringert sich dann entsprechend. Siehe hierzu auch: Pflegestufe |