Das Pflegelexikon

Fachbegriffe kurz und verständlich erklärt

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Pflege-Transparenzvereinbarung

Wie gut die Qualität eines Pflegedienstes ist, sollen Pflegebedürftige und deren Angehörige in Zukunft anhand von Schulnoten (sehr gut bis mangelhaft) erkennen können. Die Pflegenoten werden nach einer Qualitätsprüfung vergeben, die dem MDK (Medizinischen Dienst der Krankenversicherung) obliegt.

 

Bis Ende 2010 sollen alle ambulanten und stationären Einrichtungen einmal geprüft sein. Danach ist eine jährliche Kontrolle vorgesehen.

 

Bewertungsbereiche für stationäre Einrichtungen: 

  • Pflege und medizinische Versorgung
  • Umgang mit Demenzkranken
  • Soziale Betreuung und Alltagsgestaltung
  • Wohnen / Essen / Hauswirtschaft / Hygiene
  • Einschätzung der Bewohner 

Für jeden Bereich wird eine Durchschnittsnote gebildet. Ferner gibt es eine Gesamtnote für die Einrichtungen. Diese sind aber nicht der Durchschnitt der Bereichsnoten, sondern werden direkt aus den Transparenzkriterien abgeleitet. Es handelt sich dabei um 64 Kriterien von denen 35 aus dem medizinisch-pflegerischen Bereich kommen und somit gut 50 Prozent der Gesamtnote ausmachen. Bei der Bewohnerbefragung werden 18 Kriterien zugrunde gelegt. Das Ergebnis wird getrennt ausgewiesen. Insgesamt gibt es also 82 Transparenzkriterien für stationäre Einrichtungen.

 

Ambulante Pflegedienste werden im Grundsatz nach dem gleichen System geprüft. Es wurden 49 Einzelkriterien festgelegt. Diese sind folgenden Bereichen zugeordnet:

  • Pflegerische Leistungen
  • Ärztlich verordnete pflegerische Leistungen
  • Dienstleistungen und Organisation

Auch hier wird eine Note für die Befragung des Kunden ausgewiesen.

Pflegedienst Online - Logo
Banner
Banner