Das Pflegelexikon

Fachbegriffe kurz und verständlich erklärt

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MDK - Medizinischer Dienst der Krankenversicherung

Bei gesetzlich Versicherten begutachtet der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) für die Pflegekassen ob jemand Pflegebedürftig ist und legt gegebenenfalls die Pflegestufe fest. In der Regel führt dazu ein Gutachter oder eine Gutachterin einen Hausbesuch durch. 

 

An welchem Tag die Begutachtung stattfindet wird Ihnen vorab schriftlich mitgeteilt. Der Besuch sollte Ihnen nicht peinlich sein! Beschönigen Sie die Situation nicht und versuchen ein realistisches Bild von der Pflegesituation zu vermitteln.

 

Leistungen werden grundsätzlich erst ab dem Monat der Antragstellung erbracht.

 

Ferner überprüft der MDK im Auftrag der gesetzlichen Pflegekassen wie gut die Qualität eines Pflegedienstes nach den Standards der Pflegetransparenzvereinbarung ist.

 

Überdies berät und unterstützt der MDK die Krankenkassen bei Vertragsverhandlungen mit Krankenkassengesellschaften sowie kassenärztlichen Vereinigungen und anderen Leistungserbringern.

 

Lesen Sie auch unseren TIPP: WENN DER MDK KOMMT - Wie bereite ich mich vor, worauf ist zu achten!

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