Unter Grundpflege (auch direkte Pflege) versteht man alltägliche, sich regelmäßig wiederholende Pflegeleistungen. Diese umfassen unter anderem die Unterstützung bei Nahrungsaufnahme, Körperpflege, Ausscheidungsvorgängen und der Mobilität.
Analog wird die Verrichtung ärztlich verordneter Tätigkeiten als Behandlungspflege bezeichnet.
Der jeweilige Bedarf an Grundpflege ist maßgeblich entscheidend für die Einstufung des Pflegebedürftigen in die Pflegestufe der Pflegeversicherung. |