Das Pflegelexikon

Fachbegriffe kurz und verständlich erklärt

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Eigenanteil

Wird der Pflegebedürftige in einem Heim untergebracht übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für Grundpflege, Behandlungspflege (bis auf wenige Ausnahmen) und soziale Betreuung bis zu einem festgesetztem Höchstbetrag je Pflegestufe. Die Aufwendungen dürfen 75 Prozent des Heimentgeltes nicht überschreiten. 

 

Der vom Pflegebedürftigem zu bezahlende Eigenanteil setzt sich zusammen aus den Kosten für Unterkunft und Verpflegung (Hotelkosten) sowie Investitionskosten* und Zusatzleistungen*.

 

Wenn das eigene Einkommen für die Bezahlung der Kosten nicht ausreicht und auch Angehörige die Kosten nicht übernehmen können, kann Sozialhilfe beantragt werden.

 

Siehe hierzu auch Unterhaltspflicht.

 

 

*Investitionskosten: Kosten die für die Erhaltung des Heims und der Ausstattung notwendig sind.

*Zusatzleistungen: z.B. Reinigung der Kleidung.

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