Unter Behandlungspflege (auch spezielle Pflege) werden Leistungen verstanden, die vom behandelden Arzt angeordnet werden und den Rahmen der Grundpflege übersteigen. Welche Handlungen der Arzt wann verordnen darf ist in einem bundesweit gültigen Katalog festgelegt. Die Verordnung ist Basis und Auftrag für den Pflegedienst tätig zu werden. Die Verordnung muss bei der Krankenkasse eingereicht werden, damit diese die Kosten übernimmt.
Die Behandlungspflege kann sowohl stationär als auch ambulant erfolgen. Die Maßnahmen basieren auf ärztlicher Anordnung und umfassen unter anderem :
- Wundversorgung
- Verbandswechsel
- Injektionen
- Infusionstherapie
- Parenterale Ernährung
- Katheterisierung
- Dekubitusversorgung
- Medikamentenabgabe
- Blutdruck- und Blutzuckkontrolle
- Medizinische Einreibung
- Stomaversorgung
- Einlauf
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