Gewerblicher oder gemeinnütziger Anbieter (Sozialstation) von Pflegeleistungen dessen Tätigkeit darin besteht, betreuungsbedürftigen Menschen Alten- und Krankenpflege in der eignen Wohnung zukommen zu lassen (siehe auch Betreutes Wohnen).
Meist betreut eine ausgebildete Kranken- oder Altenpflegekraft des Pflegedienstes mehrere Hilfsbedürftige nacheinander, wobei Dauer und Häufigkeit der Besuche abhängig von der jeweiligen Bedürftigkeit sind.
Entsprechend der Hilfeleistung wird der ambulante Pflegedienst von der Krankenkasse, Pflegekasse oder dem Träger der Sozialhilfe bezahlt. |