Für die Aufnahme in einem Altenheim gibt es weder eine Altersgrenze noch eine bundeseinheitliche Regelung bezüglich der Pflegebedürftigkeit des Mieters. Auch wird der Begriff Altenheim ganz ungleich gebraucht. Allgemein sprachlich werden Begriffe wie Altenstift, Seniorenheim oder Seniorenresidenz gleichbedeutend verwendet.
Meist stehen dem Mieter entweder ein Zimmer oder ein kleines Appartement zur Verfügung. Das Altenheim empfiehlt sich für Menschen mit einem sehr schwach ausgeprägtem Hilfebedürfnis.
Im Gegensatz zum Pflegeheim überwiegt im Altenheim das selbstbestimmte Leben. Allerdings führt der Betroffene in der Regel keinen eigenen Haushalt. Dinge des täglichen Lebens wie Putzen und Kochen werden dem Bewohner abgenommen.
Das richtige Altenheim finden - darauf sollten Sie achten! |