Vertrag mit einem ambulanten Pflegedienst - darauf sollten Sie achten!


Vielen fällt es nicht leicht einen geliebten Menschen in die Obhut eines Fremden zu geben. Neben der Sympathie und dem Vertrauen gegenüber dem Pflegepersonal, sollte zusätzlich der Vertrag überzeugen und vor Unterzeichnung auf den Prüfstand gestellt werden.

 

Prüfen Sie den Vertrag also in aller Ruhe, achten Sie auch auf das Kleingedruckte und lassen Sie sich nicht drängen oder vorschnell von etwas überzeugen! Folgende Punkte sollten bei der Prüfung berücksichtigt werden:
 

Vertragspartner ist der Pflegebedürftige selbst. Daher sollte dieser auch den Vertrag selbst unterschreiben. Wenn ein Dritter den Vertrag, quasi stellvertretend für den Pflegebedürftigen, unterschreiben würde, würde dieser auch haftbar gemacht werden können. Auch Zahlungen für Leistungen, die nicht mehr von der Pflegeversicherung übernommen würden, müsste dann dieser Dritte ausgleichen.

 Wenn der Pflegebedürftige aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, den Vertrag selbst zu unterschreiben, muss ein Bevollmächtigter oder gesetzlicher Vertreter den Vertrag unterzeichnen.

Die in Ihrem Fall zu erbringende pflegerische Leistung wurde im Vertrag beschrieben. In die-

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sem Zusammenhang sollte auch geregelt werden, dass eine Pflegedokumentation, die immer im Besitz des Betroffenen bleibt, Bestandteil des Leistungspaketes ist. Zu Kontrollzwecken sollte der Klient immer im Anschluss an den Besuch des Pflegedienstes die von diesem in der Dokumentation aufgeführten Arbeiten überprüfen und unterschreiben. In der Leistungsbeschreibung sollte detailliert aufgeführt sein welche Leistungen in welchem Zeitraum von welcher Person zu welchem Preis erbracht werden.

Aus dem Vertrag geht klar hervor, welchen Teil der Kosten Sie selbst übernehmen müssen und welchen Teil die Kasse übernimmt. Kommt es zu einer Erhöhung des ursprünglich vereinbarten Entgeltes, muss diese Erhöhung mindestens vier Wochen zuvor angekündigt werden. In einem solchen Fall muss die Notwendigkeit dieser Kostensteigerung nachvollziehbar begründet werden.
 
Die Bezahlung ist nach Rechnungstellung und innerhalb der gesetzlichen Fristen fällig. Geben Sie keine Einzugsermächtigung und vereinbaren Sie keine Voraus- oder Abschlagzahlungen!

Beachten Sie die Kündigungsfrist. In der Regel sollte die Kündigungsfrist (Ihrerseits) nicht mehr als 10 Tage zum Monatsende betragen. Als Faustregel können Sie sich merken, dass eine Kündigung von mehr als zwei Wochen als unseriös einzustufen ist. Für den Pflegedienst ist eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende üblich. Eine firstlose Kündigung ist möglich, wenn einer der beiden Vertragspartner das Vertrauensverhältnis als nicht mehr gegeben sieht oder die Zahlungen an den Pflegedienst mehr als zwei Monate in Verzug sind.
 
Muss der Pflegebedürftige zu einem stationären oder teilstationären Aufenthalt in ein Krankenhaus, sollte gewährleistet sein, dass der Vertrag für die Dauer des Aufenthalts ruht.

Bei einem endgültigen stationären Aufenthalt des Pflegebedürftigen in einer Klinik oder im Todesfall des Betroffenen sollte der Vertrag unmittelbar, also mit sofortiger Wirkung, enden.

Um zu gewährleistet, dass der Pflegedienst für Schäden, die durch seine Mitarbeiter entstehen haftet, sollten Sie unbedingt darauf achten, dass eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. Neben Sachschäden, wie zu Bruch gegangenes Geschirr, beschädigte Möbel und verlorene Haustürschlüssel kann der Pflegedienst auch für Personenschäden, wie dem Wundliegen des Betroffenen durch falsche Behandlung, haftbar gemacht werden.

 
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