 Die ersten Fragen rund um das Thema Pflege
Wer ist versichert?
Pflegeversichert sind automatisch alle, die in der gesetzlichen Krankenkasse pflicht- oder freiwillig versichert sind. Ehegatten und unterhaltsberechtigte Kinder sind im Rahmen der Familienversicherung mitversichert. Privatversicherte sind verpflichtet, das Risiko der Pflegebedürftigkeit selbst zu versichern.
Wer hat Anspruch auf Pflege?
Pflegebedürftige Personen die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, vorraussichtlich aber für mindesten sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen, haben Anspruch auf Pflege.
Wie bekomme ich Pflege?
Pflegeleistungen erhält man, in dem man einen entsprechenden Antrag bei der Pflegekasse stellt. Sodann begutachtet der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) für die Pflegekasse ob jemand Pflegebedürftig ist und legt gegebenenfalls die Pflegestufe fest.
Bitte beachten Sie: wenn keine Pflegestufe vorliegt übernimmt die Pflegekasse auch keine Kosten!
Was sind Pflegestufen?
Die Pflegestufe beschreibt den Grad der Pflegebedürftigkeit des Betroffenen und entscheidet darüber, welche Leistungen der Pflegebedürftige von der Pflegeversicherung erhält.
Es gibt drei Pflegestufen. Die jeweilige Einstufung drückt aus, wie hoch der täglich notwendige Zeitbedarf für die Pflege und hauswirtschaftliche Versorgung ist.
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