
Die Würde des Menschen ist unantastbar. So lautet der in unendlich vielen Zusammenhängen häufig zitierte erste Satz des ersten Artikels des
Deutschen Grundgesetzes. Würde zu definieren und diese genau abzustecken ist bei der Frage nach der Gestaltung eines würdevollen Ablebens sehr schwierig. Der Tod hat ebenso viele Gesichter wie die Menschen, die ihm begegnen und deren Umgang mit dem Sterben. Wann beginnt ein Zustand würdelos zu sein? Wie definiert jeder Mensch seine eigene Würde? Wie sieht jeder Mensch das Verhältnis von Würde, Leben und Sterben? Können Dritte über die Würde von Individuen bestimmen? Diese und ähnliche Fragen drängen sich spätestens dann auf, wenn keine Aussicht auf Heilung mehr besteht oder wenn Menschen bereits im Sterben liegen. Der Weg des Sterbens kann lange und schmerzvoll sein, so lange und schmerzvoll, dass ihn die, die ihn mit ansehen müssen oft als würdelos ansehen.
Sie (die Würde) zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. So lautet der zweite Satz des bereits zitierten Artikels, durch den sich eine äußere Instanz in das doch so individuelle Lebensthema einmischt. Versucht man diese beiden Sätze auf das würdevolle Ableben anzuwenden, drängen sich schnell Konflikte auf, die man in Zeiten bester Gesundheit angehen sollte.
Das Lebensende zu Lebzeiten thematisieren
Die Altersstruktur verschiebt sich in Deutschland immer mehr zugunsten älterer Menschen. Parallel zum Geburtenrückgang steigt das Durchschnittsalter. Letzteres hängt auch mit dem medizinischen Fortschritt zusammen, der sich auch in der Palliativmedizin mehr und mehr bemerkbar macht. Die sich hier aufdrängende Frage, ob durch die verbesserten medizinischen Möglichkeiten das Leben verlängert, oder ob nicht vielmehr der Tod immer weiter verzögert werde, ist berechtigt, denn hierdurch zeigt sich, dass die Frage nach einem würdevollen Ende ebenfalls immer schwieriger zu beantworten ist. Diese Schwierigkeit betont auch Peter Legath, Theologe und Gymnasiallehrer für Katholische Religionslehre in München: „Man muss sich immer fragen, ob der Sterbevorgang hinausgezögert oder das Leben aufrecht erhalten wird. Das kommt je nach dem auf den Standpunkt des Betrachters an. Auf jeden Fall soll jedem Menschen ein Sterben in Würde ermöglicht werden und das ist das Zentrale. Manchmal kann man sich aber fragen, ob dies wirklich gewährleistet wird. Die Entscheidung, ob es noch würdevoll ist oder nicht, ist auf jeden Fall äußerst schwierig.“
Es ist nicht nur schwer sich darüber klar zu werden ob ein Leben noch würdevoll ist, auch der weitere Verlauf und Umgang mit dem Sterbevorgang stellt für Angehörige oft eine schwere Hürde dar und wirft Fragen nach den Möglichkeiten der Sterbebegleitung auf. „Es gibt im Gesetz Regelungen, die eine Entscheidung pro oder contra Palliativmedizin erleichtern“, so Legath. „Generell lehne ich aktive Sterbehilfe ab, da es in meinen Augen noch keine eindeutigen Erkenntnisse gibt, ab wann ein Mensch den Tod verdient. Auch sind mit einer freizügigeren Regelung dem Missbrauch Tor und Tür geöffnet“, erklärt der Theologe, der zudem betont, dass die katholische Kirch Sterbehilfe kategorisch ablehne.
Die Patientenverfügung
Tatsächlich gibt es im Rahmen der Palliativmedizin gesetzliche Regelungen, die das Ableben Sterbender beeinflussen. Das ist dann der Fall, wenn der Patient in einer Zeit, in der er bei vollem Bewusstsein war, schriftlich eine Patientenverfügung verfasst hat. Patientenverfügungen sind gesetzlich gültige Willenserklärungen, die in Zusammenhang mit einer Vorsorgevollmacht abgeschlossen werden sollten. Der Bevollmächtigte oder Betreuer hat die schwierige Aufgabe den letzten Wunsch des Sterbenden durchzusetzen und darauf zu achten, ob und dass die Ärzte im Sinne der einst verfassten Patientenverfügung handeln. Am 18. Juni 2009 hat der Bundestag eine dritte Fassung des Patientenverfügungsgesetzes verabschiedet. Das Gesetzt, das wenige Monate später am 1. September in Kraft trat, wurde wegen seiner weit reichenden Neuerungen vor allem von den Kirchen heftig kritisiert. „Die Balance zwischen Selbstbestimmung und Fürsorge stimmt nicht“, so Bischof Wolfgang Huber i.R., bis 2009 Vorsitzender des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland, der aber weiter betont: „Das Instrument der Patientenverfügung ist von großer Bedeutung.“ Eine der Neuerungen besagt, dass diese schriftlich verfasste Willenserklärung für Ärzte und Angehörige bindend ist und zwar unabhängig vom Krankheitsstadium des todkranken Menschen. Das heißt, dass sie auch dann schon durchgesetzt werden kann, wenn die Sterbephase noch nicht erreicht ist. Sind sich Arzt und Betreuer über den in der Patientenverfügung geäußerten Willen eines Sterbenden, der sich nicht mehr verständlich machen kann, einig, bedarf es keiner weiteren Beteiligung des Vormundschaftsgerichtes mehr, der Wille des Patienten muss akzeptiert werden. In den meisten Fällen bedeutet das, das Abschalten lebensverlängernder Maßnahmen, wie die künstliche Ernährung oder Beatmung. Ärzte betonen oft, dass es sich hier um aktive Sterbebegleitung handelt und mildern somit den negativ besetzten Begriff der passiven Sterbehilfe zugunsten ihres Berufsstandes ab.
Die Patientenverfügung ist formlos, jedoch gibt es zahlreiche Formatvorlagen, wie etwa bei der Bundesärztekammer oder in der Broschüre Betreuungsrecht vom Bundesministerium der Justiz. Wichtig ist es bei einer Patientenverfügung, seine Wünsche und Ansichten möglichst zu konkretisieren, um sicher zu gehen, dass man sich tatsächlich intensiv mit dem Thema auseinander gesetzt hat und nicht einfach irgendein Formular unterzeichnet.
Aktive Sterbehilfe – ein deutsches aber kein europäisches Tabuthema
Aktive Sterbehilfe, also die aktive Tötung eines Menschen auf Verlangen, ist in Deutschland verboten. In Nachbarländern wie in Holland oder in der Schweiz ist der gesetzliche Rahmen weiter gefasst. Vor allem in der Schweiz ist aktive Sterbehilfe längst enttabuisiert. Menschen reisen aus den Nachbarländern an, um sich dort ihren Freitod organisieren zu lassen. Eine der Einrichtungen, die dies ermöglicht ist die Schweizer Dignitas. In einem Zeitungsinterview machte Dignitas-Chef Ludwig A. Minelli 2010 deutlich, dass er ein Verbot der Freitodhilfe für menschenunwürdig halte. Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Menschen nach Gesprächen mit Dignitas-Sterbebegleitern und Ärzten ein tödliches Medikament, mit dem sie dann an einem von Dignitas organisierten Ort den eigenen Tod herbeiführen können. Es ist sicher möglich darüber zu diskutieren, ob diese Unterstützung in Einzelfällen vertretbar oder generell ethisch verwerflich ist. Weniger Diskussionsspielraum bietet das Internetforum der immer wieder in Verruf geratenen Organisation, der vorgeworfen wird, sie mache ein Geschäft mit dem Tod. In dem Forum können User in verschiedenen Themenschwerpunkten über das Sterben diskutieren. Eine dieser Kategorien heißt Methoden (Anleitungen und Erfahrungen) und gemeint sind tatsächlich Sterbemethoden. Dieser Umgang mit aktiver Sterbehilfe ist durchaus als fragwürdig zu betrachten! Auch Legath hält nichts von diesem Sterbetourismus: „Wir müssen nicht alles irgendeinem Land nachmachen. Auch ist die Diskussion über die Sterbehilfe nicht vollends geklärt und daher sollte der gesetzliche Status Quo beibehalten werden.“
Auch wer dem Tod noch nicht in`s Auge blickt, sollte die Augen nicht generell vor ihm verschließen
Es gibt im Leben sicher schönere Themen als den Tod. Doch sollte das Thema Sterben nicht völlig verdrängt werden. Auch sollten all die öffentlichen Diskussionen rund um die Sterbehilfe, Patientenverfügung und den Umgang mit Suizid nicht fälschlicher Weise dafür sorgen, zu vergessen, dass man manche Dinge in erster Linie mit sich selbst ausmachen sollte. Für Denkanstöße wird mancherorts immerhin gesorgt. So ist das Thema Sterben im Lehrplan der Mittelstufen an bayerischen Gymnasien fester Bestandteil. „In der 10. Klasse ist Sterbehilfe ein zentrales Thema“, versichert Legath. Die Frage, ob der Tod im Leben junger Menschen eine Rolle spielt, beantwortet der Theologe ebenso nachvollziehbar wie zwiespältig: „In der ersten Wahrnehmung keine. Doch werden Jugendliche immer wieder damit konfrontiert, z. B. beim Thema Autofahren, Suizid oder wenn Verwandte sterben. Aber ich denke, dass Jugendliche sich nicht viele Gedanken über Tod und Sterben machen, da sie erstmal leben wollen. Jedoch sollte dieses Thema in der Öffentlichkeit nicht so tabuisiert werden.“
Der eigene Tod ist vielleicht nicht Teil des Lebens, dafür aber das Sterben und daher lohnt es sich sicher sich an einem Punkt des Lebens Gedanken zu machen über das eigene Sterben.
Herr Legath was glauben Sie, wer sollte über Ihr Lebensende bestimmen; Gott, Sie selbst, ihr Arzt, Ihre Angehörigen?
„In erster Linie ich, dann meine Familie. Ärzte sollten diese Entscheidungsgewalt nicht besitzen. Sobald ich in dieser Situation bin, hat Gott bereits entschieden, was mit mir passiert; das heißt nicht, dass er alles determiniert, aber in diesem Fall verfüge ich nicht mehr über einen klar erkennbaren eigenen Willen.“
Wohl dem, der Glaube hat.
Bericht:
Heike Heel Dipl.-Germ. (Univ.)